AGB

I. Geltungsbereich


1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, dessen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.

 

II. Angebot und Vertragsschluss


1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

2. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

 

III. Preise/Zahlungsbedingungen


1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Alle angegeben Preise auf dieser Webseite beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Die ausgewiesenen Netto-Preise dienen der Orientierung für Kunden außerhalb der EU.

2. Bei allen Auftragsarbeiten und Modellbausätzen erfolgt nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 25% des Rechnungsbetrages, sofern keine andere Regelung in der Auftragsbestätigung getroffen wird. Der Restbetrag ist bei Abholung oder vor Auslieferung fällig. Auslandslieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse.

3. Bei Ersatzteilen ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.

4. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf denselben Kaufvertrag beruht.

 

IV. Liefer-und Leistungszeit


1. Die Lieferzeit wird je nach Produkt und /oder Auftragsbestand individuell bei der Bestellung mit dem Käufer besprochen. Ein Liefertermin wird in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Verzögert sich die Auslieferung, teilen wir dies rechtzeitig schriftlich mit.

2. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist- beginnend mit dem Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Falle der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Sonderanfertigungen (individuelle Farbdesigns, Ausstattungen, Bauausführungen) können nach Beginn der Produktion nicht mehr widerrufen werden und müssen abgenommen werden, bzw. ein daraus entstandener Schaden ist dem Verkäufer zu ersetzen.

4. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

5. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Beruht der vom Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Es besteht die Möglichkeit, die Ware nach vorheriger Terminabsprache bei uns im Hause abzuholen. Für den Versand von großen Produkten wie z.B. Flugmodellen machen wir ein individuelles Angebot. Kleinteile liefern wir mit DHL versichert zum jeweiligen Tarif.

V. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen


1. Das Rückgaberecht bezieht sich nur auf Zubehör und Ersatzteile.

2. Bei den erhaltenen Ersatzteilen können Sie diese ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform(z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Nur bei nicht Paketversandfähiger Ware(z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Windwings
Weilerweg 16
73235 Weilheim
Oder per mail an: kontakt@windwings.de

 
Rückgabefolgen bei Fernabsatzverträgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herausgeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre-zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

 

VI. Gewährleistung/Haftung



1. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabsetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer auf Grund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

2. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

4. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit; die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzliche Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezgl. der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheit- und /oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffen- oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

5. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

6. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gem. §3 III dieses Vertrages. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt


1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

2. Der Käufer hat dem Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu berichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch den Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3.Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungspflicht trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers-abzgl. angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.

 

VIII. Schlussbestimmung, Anzuwendendes Recht


Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
 
Haftungsausschluss:
Für evtl. Haftungs- und Nachfolgeschäden durch Produkte, die aus unserem Hause stammen, können wir nicht aufkommen, da wir den ordnungsgemäßen Einsatz oder Betrieb selbiger nicht überwachen können.